Hotel Skal, Ustronie Morskie
Banner Hintergrund

Schwimmbadordnung ruhen Sie sich sicher aus

Ankunftsdatum
290525
Abreisedatum
300525

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN SCHWIMMBADKOMPLEX HOTEL SKAL SPA & WELLNESS §1 ALLGEMEINES

1. Das Schwimmbad befindet sich im Hotel Skal SPA & Wellness in Ustronie Morskie, Bolesława Chrobrego Straße 80.

2. Das Schwimmbad ist täglich von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet.

3. Bevor Sie den Schwimmbadbereich betreten und seine Einrichtungen nutzen, sollten Sie sich mit der vorliegenden Ordnung und den Anweisungen zur Nutzung der Schwimmbadattraktionen vertraut machen und diese während Ihres Aufenthalts im Schwimmbadbereich befolgen.

4. Personen, die gegen die Anordnung oder diese Bestimmungen verstoßen, werden aus der Einrichtung verwiesen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht.

5. Alle Personen, die sich auf dem Gelände befinden, haben den Durchsagen unverzüglich Folge zu leisten.

6. Auf dem Gelände ist Folgendes verboten: • das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen Rauschmitteln, • Mitbringen von scharfen Instrumenten und gefährlichen Gegenständen, • der Verzehr von Lebensmitteln im gesamten Gebäudekomplex, • das Mitbringen und die Anwesenheit von Tieren • Eintritt von Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln schließen lässt.

7. Bei organisierten Gruppen ist der Gruppenbetreuer für die Folgen des Verhaltens der Teilnehmer verantwortlich.

8. Alle Geräte, die den Kunden des Schwimmbads zur Verfügung gestellt werden, verfügen über die erforderlichen Bescheinigungen und gewährleisten ihre sichere Nutzung, sofern die Vorschriften und Regeln eingehalten werden.

9. Die Schwimmbadanlage ständig überwacht wird.

§ 2 REGELN FÜR DIE BENUTZUNG DER SCHWIMMBADHALLE

1. Vor dem Betreten der Schwimmhalle sind die Benutzer verpflichtet, ihre Schuhe in der Schwimmhalle in saubere Strandschuhe zu wechseln und ihre Oberbekleidung zusammen mit den Schuhen dort abzulegen.

2. Geräte, die beschädigt werden können (Handys, Uhren usw.) und scharfkantige Gegenstände, die gefährlich sein können (Schmuck), sind in der Umkleidekabine zu lassen.

3. Die Badeschuhe sind im Umkleidebereich zu lassen.

4. Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist jeder verpflichtet, sich mit Reinigungsmitteln zu duschen.

5. Es ist verboten, Kosmetika in Glasbehältern zu verwenden.

6. Das Tragen von Badebekleidung ist in der Schwimmhalle Pflicht.

7. Nach dem Verlassen der Toilette muss man sich in der Dusche erneut waschen.

8. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen.

9. Das Schwimmbad darf nicht von Personen benutzt werden, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, oder von Personen, deren Gesundheitszustand eine Gefahr für sie oder andere Personen im Schwimmbad darstellen kann, z.B.: • Personen, die an Erkrankungen der oberen Atemwege leiden (laufende Nase, Husten, etc.), • mit Hautkrankheiten (Ringelflechte, Ekzem, Impetigo usw.) und nicht verheilten Wunden, • bei Erkrankungen des Ausscheidungsapparats, • bei Atembeschwerden, • mit Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie, Infektionskrankheiten, • mit Kreislaufinsuffizienz, • Allergie gegen Desinfektionsmittel.

10. Die Leitung und das Personal des Schwimmbads haben das Recht, den Nüchternheitszustand von Personen zu überprüfen, die das Schwimmbad betreten oder sich dort aufhalten. Die Weigerung, sich dem Test zu unterziehen, führt zum Ausschluss aus dem Schwimmbad.

11. Kinder unter 3 Jahren dürfen das Schwimmbad nur in speziellen Windeln benutzen.

12. Personen, die sich in einem schlechten Gesundheits-, Fitness- oder Wohlfühlzustand befinden, sowie schwangere Frauen sollten das Schwimmbad und seine Einrichtungen mit besonderer Sorgfalt entsprechend ihrem Gesundheitszustand benutzen. Das Schwimmbad haftet nicht für gesundheitliche Folgen, die durch die Benutzung des Schwimmbades verursacht werden.

13. Alle Schnittwunden, Verletzungen und wahrgenommenen Gefahren und Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich dem Bademeister zu melden.

14. Nichtschwimmer dürfen nur die gekennzeichneten Nichtschwimmerbereiche benutzen. 15. Organisierte Gruppen müssen mindestens eine Aufsichtsperson pro 15 Teilnehmer haben, die jederzeit für ihre Schützlinge verantwortlich ist, wenn sie sich im Schwimmbadbereich aufhalten.

16. Beim Betreten der Schwimmhalle ist der Gruppenbetreuer verpflichtet, sich mit dem Bademeister in Verbindung zu setzen, um die Schwimmregeln festzulegen.

17. Aktivitäten dürfen nur in Anwesenheit von Rettungsschwimmern durchgeführt werden.

18. Die Gruppenaktivitäten finden nach einem strengen Zeitplan statt. Die Benutzer des Schwimmbads dürfen keine Situationen schaffen, die die Sicherheit der Anwesenden gefährden.

19. In der Schwimmhalle ist es kategorisch untersagt: • das Laufen, • das Springen ins Wasser, • das Essen und Kauen von Kaugummi, • das Auslösen von Fehlalarmen, • kleine Kinder unbeaufsichtigt zu lassen, • die Benutzung von großen Schwimmgeräten • Pontons, Matratzen oder anderen großen aufblasbaren Schwimmspielzeugen.

20. Bei Gefahr kann ein Rettungsschwimmer den Schwimmern befehlen, das Wasser sofort zu verlassen.

21. Alle Personen in den Schwimmhallen haben den Anweisungen der diensthabenden Rettungsschwimmer Folge zu leisten.

22. Nach dem Verlassen des Schwimmbeckens wird eine Pause von 20-30 Minuten empfohlen.

§ 3 VERANTWORTUNG

1. Schäden an Einrichtungsgegenständen in der Einrichtung sowie die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von zur Benutzung überlassenen Gegenständen sind in voller Höhe des Schadens zu vergüten.

2. Das Schwimmbad haftet nicht für auf dem Gelände zurückgelassene oder abhanden gekommene oder durch Diebstahl abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

3. Das Schwimmbad haftet nicht für Schäden an der Badebekleidung in der Schwimmhalle.

4. Für Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten.

5. Das Schwimmbad ist nicht verantwortlich für Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Regeln und Vorschriften, die Anweisungen für die Nutzung der Wasserattraktionen und die Anweisungen des Personals erfolgen.

6. Die Unkenntnis der Regeln und Vorschriften und der Anweisungen für die Nutzung der Sauna, des Whirlpools entbindet nicht von der Verantwortung für die unsachgemäße Nutzung des Schwimmbads und seiner Ausrüstung und das Schwimmbad ist nicht verantwortlich für die negativen Folgen davon.

7. Das Betreten des Schwimmbads ist gleichbedeutend mit der Kenntnis und Einhaltung der in der Badeordnung enthaltenen Bestimmungen. Hotel Skal SPA & Wellness

siehe auf der Karte
Diese Website verwendet Cookies.

Durch den Besuch akzeptieren Sie unsere Cookie-Politik, nach Ihren Browser-Einstellungen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

OK, schließen